Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

DE
Rufen Sie uns an! +43 (0)3622 541 12

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschließlich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.zand.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Kurz-Info: Neuerungen bei Kleinunternehmer­pauschalierung und Kleinunternehmer­regelung


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Kurz-Info: Neuerungen bei Kleinunternehmer­pauschalierung und Kleinunternehmer­regelung

Februar 2025
Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Bei der Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer ist es wegen der Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze auf 55.000 € (brutto) ab 2025 zu Anpassungen gekommen. Zuvor waren die 35.000 € (netto) plus Überschreitungsbetrag von 5.000 € aus der Umsatzsteuer für die einkommensteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung maßgeblich. Sobald die neue umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze inklusive Berücksichtigung der Toleranzgrenze von 10 % - dies ergibt 60.500 € - überschritten wird, ist die Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer jedoch für das ganze Jahr nicht anwendbar. Bei Anwendung der einkommensteuerlichen Kleinunternehmerpauschalierung wurden die Höchstbeträge für die pauschalen Betriebsausgaben von 18.900 € auf 24.750 € bzw. bei Dienstleistungsbetrieben von 8.400 € auf 11.000 € angehoben.

Weitreichende Änderungen hat es bekanntermaßen auch bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung gegeben. Für inländische (Klein)Unternehmer, die ab 1.1.2025 die Kleinunternehmerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen wollen, muss der Antrag auf Befreiung über das eigens beim BMF eingerichtete Portal gestellt werden. Darüber hinaus müssen diverse Meldeverpflichtungen (quartalsweise Meldung von Umsätzen, Meldung bei Überschreiten des unionsrechtlichen Schwellenwertes, etc.) berücksichtigt werden. Seit Anfang Jänner 2025 steht das Verfahren zur Beantragung der Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Mitgliedstaaten in FinanzOnline zur Verfügung (über "Externe Verfahren/Links" im Dashboard auf der Hauptseite). Steht dem Unternehmen nach Überprüfung der relevanten Daten die Befreiung zu, so hat Österreich dem Unternehmen eine so genannte "Kleinunternehmer-Identifikationsnummer" (KU-ID) mit dem Suffix "-EX" zu erteilen.

Bild: © Adobe Stock - magele-picture

Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn Sie fortfahren, nehmen wir an, dass Sie mit der Verwendung von Cookies auf unserer Webseite einverstanden sind. Datenschutzerklärung
OK