Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

DE
Rufen Sie uns an! +43 (0)3622 541 12

Klienten-Info - Archiv

Grundbuchseintragungsgebühr EU-rechtskonform?

Januar 2018

Die Gebühren für Grundbuchseintragungen wurden, nachdem der VwGH die vormaligen Bestimmungen aufgehoben hatte, im Zuge der letzten Gesetzesnovelle mit 1.1.2013 neu geregelt. Die Gebühren betragen 1,1% des Kaufpreises bzw. bei Übertragungen von Liegenschaften innerhalb der Familie (egal ob unentgeltlich oder entgeltlich) 1,1% vom dreifachen Einheitswert (maximal aber 30% des Verkehrswertes). Eine absolute Deckelung der Gebühr ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Im Lichte der Judikatur des EuGH (Rs C-188/95 Fantask) bestehen Bedenken, ob dieses Berechnungsmodell dem EU-Recht entspricht. Laut dem genannten Urteil muss eine Abgabe, um Gebührencharakter zu haben, allein auf der Grundlage der Kosten der betreffenden Förmlichkeit berechnet werden. Ein Mitgliedstaat kann pauschale Abgaben vorsehen, wenn er sich in regelmäßigen Abständen vergewissert, dass die Gebühren nicht die durchschnittlichen Verwaltungskosten der betreffenden Vorgänge überschreiten. Diese Voraussetzungen dürften bei der derzeitigen Grundbuchseintragungsgebühr nicht vorliegen. Anhand eines grenzüberschreitenden Falles und im Rahmen eines anhängigen Verfahrens könnte die Frage der Vereinbarkeit der Regelung zur Prüfung durch den EuGH angeregt werden. Wir werden Sie zu diesem Thema am Laufenden halten.

Bild: © nyul - Fotolia

Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn Sie fortfahren, nehmen wir an, dass Sie mit der Verwendung von Cookies auf unserer Webseite einverstanden sind. Datenschutzerklärung
OK