Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

DE
Rufen Sie uns an! +43 (0)3622 541 12

Klienten-Info - Archiv

Änderungen für Auslandsmontage

Januar 2011
Kategorien: Klienten-Info

Die seit 1979 geltende Regelung, dass die Bezüge von Mitarbeitern österreichischer Konzerne, die im Ausland an der Planung und Montage von Industrieanlagen bzw. am Abbau von Rohstoffen arbeiten, bei mehr als einmonatiger Tätigkeit von der Lohnsteuer befreit sind, wurde vom Verfassungsgerichtshof am 30.9.2010 mit Wirkung 31.12.2010 aufgehoben. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde eine auf zwei Jahre befristete Übergangsregelung geschaffen. Demnach soll das Steuerprivileg stufenweise auslaufen, so dass im Jahr 2011 noch 66% und im Jahr 2012 noch 33% der Bezüge für begünstigte Auslandstätigkeiten steuerfrei gestellt werden. Die Befreiungsbestimmung wurde dabei auf Arbeitgeber in der EU, EWR und der Schweiz bzw. auf Drittstaaten-Arbeitgeber mit Betriebsstätten in diesen Ländern ausgeweitet. Zu beachten ist auch, dass mit der (zunächst nur teilweisen) Lohnsteuerpflicht die Bezüge auch der Sozialversicherung unterliegen und damit auch die Lohnnebenkosten der Unternehmen erhöhen.

Ob mit dieser Neuregelung des Montage-Privilegs wirklich das letzte Wort gesprochen ist bleibt abzuwarten. Es spricht einiges dafür, dass die Koalition noch im Jahr 2011 einen neuen Gesetzesvorschlag einbringen wird, der das bisherige Montage-Privileg europarechtskonform fortsetzen soll. Wir werden Sie in dieser Sache jedenfalls auf dem Laufenden halten.

Bild: © Yanik Chauvin - Fotolia

Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn Sie fortfahren, nehmen wir an, dass Sie mit der Verwendung von Cookies auf unserer Webseite einverstanden sind. Datenschutzerklärung
OK