Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

DE
Rufen Sie uns an! +43 (0)3622 541 12

Klienten-Info - Archiv

Rechtzeitige Geltendmachung der Sonderprämien zusammen mit den Steuererklärungen

Dezember 2007

Für die Geltendmachung der Sonderprämien sind in den Steuererklärungen E1 bzw. K1 diese nicht nur in den betreffenden Kennzahlen anzuführen (vgl. Klienten-Info 8/2006), sondern auch die folgenden Formulare gleichzeitig beim Finanzamt einzureichen:
E 108c: für Forschung, Bildung und Lehrlingsausbildung
E 108d/j HWG 2005: Hochwasserkatastrophe 2005 - Ersatzbeschaffung für die Jahre 2005, 2006 und 2007. Wurde aber vergessen, diese Formulare gleichzeitig mit den Steuererklärungen einzureichen, besteht eine gesetzliche Nachfrist bis zur Rechtskraft des Bescheides, gegebenen Falles des Feststellungsbescheides. Demnach muss die Nachreichung dieser Formulare innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides beim zuständigen Finanzamt erfolgen oder beim Postamt (eingeschrieben) aufgegeben werden. Dem Vermerk des Eingangsdatums am Bescheid kommt die Beweiskraft zu.
Wurde auch diese Frist versäumt, besteht noch die Möglichkeit gem. § 303 Abs. 1 BAO eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. In diesem Fall genügt aber nicht der Hinweis, dass auf die Einreichung vergessen worden ist, es sind vielmehr die für die Wiederaufnahme taxativ angeführten Gründe (neue Beweismittel, falsche Urkunde, andere Entscheidung über Vorfrage) anzuführen.

Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn Sie fortfahren, nehmen wir an, dass Sie mit der Verwendung von Cookies auf unserer Webseite einverstanden sind. Datenschutzerklärung
OK