Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

DE
Rufen Sie uns an! +43 (0)3622 541 12

Klienten-Info - Archiv

Produktverkauf in der Ordination - sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Auswirkungen

März 2008
Kategorien: Klienten-Info

Immer häufiger kommt es vor, dass Ärzte im Rahmen ihrer Ordination neben der Erbringung von medizinischen Leistungen auch ergänzende Produkte zum Verkauf anbieten (z.B. Kontaktlinsen, Schuheinlagen, Nahrungsmittelergänzung, Cremen usw.). Neben gewerberechtlichen (Gewerbeschein für ein Handelsgewerbe) und sozialversicherungsrechtlichen (Versicherungspflicht bei der gewerblichen Wirtschaft) Konsequenzen sind dabei auch die abgabenrechtlichen Folgen zu beachten. Gerade in der Pensionsversicherung kann der günstigere Beitragssatz für gewerbliche Tätigkeiten (15,75%) gegenüber ärztlicher Tätigkeit (20%) sogar zu Vorteilen führen, da der Regelung für gewerbliche Betätigungen der Vorrang eingeräumt wird. Die Gewinne aus der ärztlichen Tätigkeit werden daher nur insoweit mit 20% Pensionsversicherung belastet als nach Ansatz der gewerblichen Einkünfte die Höchstbeitragsgrundlage von jährlich 55.020 € noch nicht ausgeschöpft wurde.

Einkommensteuerrechtlich erzielt der Arzt mit dieser Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wobei sich hier mit Ausnahme von formalen Unterschieden materiell keine Auswirkungen auf die Steuerbelastung ergeben.

Umsatzsteuerlich ist zu beachten, dass die gewerblichen Leistungen in der Regel dem 20%igen Normalsteuersatz unterliegen. Im Gegenzug besteht aber auch die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Bei Leistungen, die weder der umsatzsteuerbefreiten ärztlichen Tätigkeit noch dem Gewerbebetrieb eindeutig zugeordnet werden, ist eine aliquote Aufteilung der Vorsteuern (z.B. auf Basis des Verhältnisses der Umsatzerlöse aus den einzelnen Tätigkeiten) möglich.

Bild: © Tom Mc Nemar - Fotolia

Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn Sie fortfahren, nehmen wir an, dass Sie mit der Verwendung von Cookies auf unserer Webseite einverstanden sind. Datenschutzerklärung
OK