Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

DE
Rufen Sie uns an! +43 (0)3622 541 12

Klienten-Info - Archiv

Geänderte Rentenbarwertfaktoren ab 1.1.2009

März 2009
Kategorien: Klienten-Info

Mit Verordnung (BGBl II 20/2009 vom 20.1.2009) hat die Finanzverwaltung der in den letzten Jahren sukzessiv steigenden Lebenserwartung Rechnung getragen und die Rentenbarwertfaktoren, die für die steuerliche Bewertung von Renten heranzuziehen sind, geändert. Bedeutung haben diese Berechnungsfaktoren insbesondere bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern gegen Leibrente. Die erhaltenen Renten sind nämlich erst dann steuerpflichtig, wenn die Rentenzahlungen den Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes übersteigen. Der Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes errechnet sich dabei aus dem Jahresbetrag der Rente, multipliziert mit dem jeweiligen steuerlichen Rentenbarwertfaktor. Durch die Berücksichtigung der höheren Lebenserwartung werden Renten künftig beim Verkäufer erst später steuerpflichtig, beim Rentenzahler allerdings auch erst später als Sonderausgaben absetzbar. Die neuen Rentenbarwertfaktoren sind auf Vereinbarungen, die nach dem 31.12.2008 abgeschlossen werden, anzuwenden. In bestimmten Fällen gelten sie auch für vor dem 1.1.2009 abgeschlossene Vereinbarungen.

Bild: © PhotographyByMK - Fotolia

Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn Sie fortfahren, nehmen wir an, dass Sie mit der Verwendung von Cookies auf unserer Webseite einverstanden sind. Datenschutzerklärung
OK